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Gerichts- und Behördenterminologie

Gerichts- und Behördenterminologie, S.67


… und die Jugendkammer. Das Schöffengericht, das Jugenschöffengericht, die Jugendkammer und die Kleine Strafkammer bestehen aus l Berufsrichter (ausnahmsweise 2 Berufsrichtern) und 2 Schöffen. Die Große Strafkammer entscheidet mit 2 (ausnahmsweise auch 3) Berufs- richtern und 2 Schöffen, ebenso die Große Jugendkammer. Die große Strafkammer als Schwurgericht entscheidet mit 3 Berufsrichtern und 2 Schöffen. Den Begriff "Geschworene" gibt es im deutschen Strafprozess nicht mehr. Der Instanzenzug ist bei kleineren Strafsachen dreistufig, bei größeren zweistufig:

               OLG 

              ↑   Revision  

      LG (kleine Strafkammer)                        
   ↑    Berufung    ↑  
   
Einzelrichter    Schöffengericht                  
          Amtsgericht (AG)
                BGH

         ↑Revision↑   
      
Große Straf-      Schwur-
    kammer          gericht  
                   LG
          (Landgericht)
    

Aus den gerichtlichen Aktenzeichen lassen sich die Art des Strafverfahrens und das zuständige Gericht ersehen, z.B.:

Js - Ermittlungsverfahren bei Staatsanwaltschaft
Cs -Strafbefehlsverfahren bei Amtsgericht
Ds - Verfahren beim Einzelrichter des AG aufgrund Anklage