Gerichts- und Behördenterminologie
Gerichts- und Behördenterminologie, S.67
… und die Jugendkammer. Das Schöffengericht, das Jugenschöffengericht, die Jugendkammer und die Kleine Strafkammer bestehen aus l Berufsrichter (ausnahmsweise 2 Berufsrichtern) und 2 Schöffen. Die Große Strafkammer entscheidet mit 2 (ausnahmsweise auch 3) Berufs- richtern und 2 Schöffen, ebenso die Große Jugendkammer. Die große Strafkammer als Schwurgericht entscheidet mit 3 Berufsrichtern und 2 Schöffen. Den Begriff "Geschworene" gibt es im deutschen Strafprozess nicht mehr. Der Instanzenzug ist bei kleineren Strafsachen dreistufig, bei größeren zweistufig:
OLG ↑ Revision LG (kleine Strafkammer) ↑ Berufung ↑ Einzelrichter Schöffengericht Amtsgericht (AG) |
BGH ↑Revision↑ Große Straf- Schwur- kammer gericht LG (Landgericht) |
Aus den gerichtlichen Aktenzeichen lassen sich die Art des Strafverfahrens und das zuständige Gericht ersehen, z.B.:
Js - Ermittlungsverfahren bei Staatsanwaltschaft
Cs -Strafbefehlsverfahren bei Amtsgericht
Ds - Verfahren beim Einzelrichter des AG aufgrund Anklage